Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)

Der JOSEF MEYER CONTRail AG (Stand: 01.01.2019)

  1. Allgemeines

Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen, die die JOSEF MEYER CONTRail AG, im nachfolgenden JMC genannt, erbringt, es sei denn, die Vertragsparteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben nur Gültigkeit, sofern sie von JMC schriftlich bestätigt wurden.

Alle Vereinbarungen, Verträge oder rechtverbindlichen Erklärungen – kurz Vertragsverhältnis genannt – sind nur gültig, wenn sie schriftlich verfasst wurden. Diesen Vertragsverhältnissen gleichgestellt sind Erklärungen, die in Textform elektronisch übertragen werden.

Im Fall, dass sich Bestimmungen dieser AGB’s als ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar erweisen, werden die Parteien sie durch eine neue, dem angestrebten rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommenden Bestimmung ersetzen. Die anderen Bestimmungen bleiben davon unberührt und gelten weiterhin uneingeschränkt.

Ergänzungen, Änderungen oder die Aufhebung des Vertrages sind nur in Schriftform von beiden Parteien unterzeichnet rechtsgültig.

  1. Gegenstand der JMC-Dienstleistung, Angebote, Vertragsabschluss

Die JMC erbringt Dienstleistungen im Bereich von Inspektionen von Gefahrgutumschliessungen sowie qualitätssichernde Dienstleistungen wie Beratungen und zerstörungsfreien Prüfungen an Werkstoffen.

Der Leistungsumfang und die Preise gehen aus dem Leistungsbeschrieb der Angebote hervor. Sollten diese angebotenen Dienstleistungen unvollständig oder unrichtig sein, so ist JMC berechtigt, die Leistungen entsprechend anzupassen. Angebote ohne Gültigkeitsdauer sind unverbindlich.

Eine Dienstleistung gilt als erbracht, wenn JMC den vertraglich vereinbarten Umfang erfüllt hat. 

Ausserhalb von Vertragsverhältnissen sind sämtliche Angaben wie Broschüren, Preislisten oder sonstige Publikationen der JMC unverbindlich.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn rechtskräftig das Angebot bestätigt oder ein Vertrag beidseitig unterschrieben ist.

  1. Preise, Zahlungsmodalitäten

JMC erbringt Leistung nach Aufwand oder zu Festpreisen. Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, werden die Leistungen von JMC nach Aufwand erbracht und zzgl. einer allfälligen Reisezeit in Rechnung gestellt.

Alle Rechnungsbeträge gelten zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Ein vereinbarter Festpreis basiert auf den Unterlagen des Einzelvertrages. Wenn im Nachhinein festgestellt wird, dass die Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft waren, durch den Kunden Wartezeiten verursacht wurden oder die ursprüngliche Art und Umfang der Leistung verändert wurde, so ist der Kunde verpflichtet JMC sämtliche dadurch entstandenen Mehrkosten zu vergüten.

Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum.

Ein Recht des Kunden, Zahlungen zurückzuhalten oder behauptete Gegenforderungen zur Verrechnung anzurechnen, wird ausgeschlossen.

  1. Erfüllungsort

Die Dienstleistungen der JMC werden nach ihrer Wahl in eigenen Geschäftsräumen, in den Geschäftsräumen der Kunden oder anderweitig erbracht.

JMC ist berechtigt, ohne Zustimmung seines Kunden Fachpersonal für die Er-bringung von Dienstleistungen hinzuzuziehen.

  1. Arbeitszeiten, Termine

JMC erbringt die vereinbarten Dienstleistungen zu den üblichen Arbeitszeiten (06.00 -17.00) von Montag bis Freitag. Soweit notwendig kann die Erbringung von Dienst-leistungen im Einzelfall auch ausserhalb dieser Arbeitszeiten erbracht werden.

JMC garantiert die Einhaltung von Fixterminen. Diese müssen ausdrücklich schriftlich von JMC bestätigt sein. Ein vereinbarter Fixtermin wird verlängert, wenn er aus Gründen, die JMC nicht zu vertreten hat, nicht einzuhalten ist.

In allen anderen Fällen ist JMC bestrebt, aber nicht vertraglich verpflichtet, den mit dem Kunden vereinbarten Termin einzuhalten.

  1. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde unterstützt JMC bei der Leistungserbringung. Insbesondere hat der Kunde alle verlangten oder sonstige notwendigen Auskünfte, Unterlagen und Bescheinigungen mitzuteilen oder rechtzeitig zu übergeben.

Ferner muss der Kunde JMC den Zutritt zu den Geschäftsräumlichkeiten gewähren. Dabei hat JMC die Sicherheitsvorschriften des Kunden einzuhalten.

Der Kunde führt rechtzeitig alle Handlungen aus, die zur Leistungserbringung der JMC erforderlich sind.

  1. Bescheinigungen

Bescheinigungen, die JMC im Rahmen seiner Leistungserbringung dem Kunden übergibt, sind von diesem innert 5 Arbeitstagen nach Übergabe zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich zu beanstanden. Bei berechtigten Beanstandungen wird JMC den Mangel nach eigener Wahl beheben. Der Kunde unterstützt hierbei JMC.

Der Kunde setzt die Ergebnisse der Bescheinigung in eigener Verantwortung um, ist verpflichtet die Bescheinigung entsprechend den gesetzlichen oder normativen Vorgaben aufzubewahren (z.B. 10 Jahre) und JMC auf Verlangen durch JMC eine Kopie innerhalb von 5 Arbeitstagen herauszugeben.

  1. Gewährleistung, Haftung und Schadloshaltung

JMC erbringt die Dienstleistung sorgfältig gemäss Stand der Technik. Dabei werden gesetzlichen Vorschriften sowie die kundenspezifischen Prüfanweisungen beachtet.

JMC übernimmt eine Gewährleistung nur insoweit als dies einzelvertraglich schriftlich vereinbart worden ist.

Jegliche darüberhinausgehende Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, Minderung, Wandlung oder Haftung für Folgenschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

Der Kunde hält JMC vollständig gegenüber Ansprüchen Dritter schadlos, sofern JMC bei der Leistungserbringung nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Dabei umfasst die Schadloshaltung auch sämtliche Kosten der Rechtsvertretung bei der Abwehr Ansprüche Dritter.

  1. Abtretung

Rechte und Pflichten aus einem Vertragsverhältnis mit dem Kunden können nur mit Einvernehmen der anderen Partei auf Dritte übertragen werden.

  1. Vertraulichkeit

Die Parteien sind verpflichtet, Informationen aller Art, die Ihnen die andere Partei anvertraut hat oder im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich gemacht worden sind, vertraulich zu behandeln. Nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei dürfen diese Informationen Dritten zugänglich gemacht oder anderweitig verwendet werden.

  1. Beendigung der Zusammenarbeit.

Beide Parteien können jederzeit mit sofortiger Wirkung den Vertrag bzw. die Zusam-menarbeit schriftlich kündigen. Die bis dahin durch JMC erbrachten Leistungen sind JMC vollumfänglich geschuldet und in der vereinbarten Frist zur Zahlung fällig.

  1. Anwendbares Recht

Das Vertragsverhältnis untersteht dem Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und von internationalen Abkommen.

Differenzen zwischen den Parteien werden, wenn immer möglich einvernehmlich geregelt.

Streitigkeiten oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrags-verhältnis einschliesslich dessen Gültigkeit, Verletzung oder Auflösung sind durch ein Schiedsverfahren gemäss der internationalen Schiedsordnung der Swiss Chambers‘ Arbitration Institution zu entscheiden. Es gilt die zur Zeit der Zustellung der Einleitungsanzeige in Kraft stehende Fassung der Schiedsordnung. Das Schiedsgericht soll aus einem Schiedsrichter bestehen. Der Sitz des Schiedsgerichts ist Zürich. Das Schiedsverfahren ist in deutscher Sprache zu führen.